Dienstag, 11. September 2007
Höhere Gewallt
Mal angenommen eine auf den Bahngleisen stehende Kuh, stößt mit einem vorbeifahrendem Zug zusammen. Niemand wird verletzt, der Zug hat durch dieses Unglück bloß Verspätung. Person X verpasst dadurch ihre letzte Anschlussmöglichkeit und muss auf ein Taxi zurückgreifen. Kann Person X von der Bahngesellschaft verlangen, dass diese die Kosten für das Taxi übernimmt, oder kann sich die Bahngesellschaft auf höhere Gewallt berufen und die Zahlung verweigern?

Person X und Kuh sind frei erfundene Charaktere ohne jeglichen Realitätsbezug
   Link (4 haben was gesagt)   Kommentieren