Höhere Gewallt
Mal angenommen eine auf den Bahngleisen stehende Kuh, stößt mit einem vorbeifahrendem Zug zusammen. Niemand wird verletzt, der Zug hat durch dieses Unglück bloß Verspätung. Person X verpasst dadurch ihre letzte Anschlussmöglichkeit und muss auf ein Taxi zurückgreifen. Kann Person X von der Bahngesellschaft verlangen, dass diese die Kosten für das Taxi übernimmt, oder kann sich die Bahngesellschaft auf höhere Gewallt berufen und die Zahlung verweigern?

Person X und Kuh sind frei erfundene Charaktere ohne jeglichen Realitätsbezug
   was sagen?


tomcat16, 11. Sep 07
Meiner Meinung nach kann man die Kuh mit einem Menschen austauschen -> Umstände, die nicht in den Verantwortungsbereich der Bahn fallen.
Bin aber auf gegensätzliche Argumentationen gespannt !

nasenfahrrad, 11. Sep 07
Rene Descartes hielt Tiere für "seelenlose Automaten". Heutzutage ist die Frage in der Philosophie des Geistes strittig, ob man Tieren das Vorhandensein von Bewußtsein zusprechen kann - es gibt viele Für und Wider.
Berufst Du Dich auf den guten alten Descartes, so würde es sich um höhere Gewalt handeln, denn irgendwas muss die Tiere ja lenken. Andernfalls wäre es nicht höhere, sondern tierische Gewalt oder ganz einfach die Schuld der blöden Kuh ;-)

kamil, 11. Sep 07
hmmm...aber auch wenn wir annehmen würden, die Kuh sei wirklich ein seelenloser Automat, hätte die Bahngesellschaft nicht ihre Gleise mit z.B. einem Zaun schützen können, damit soetwas nicht passieren kann? Oder ist es nicht sogar die Aufgabe des Bauerns zu verhindern, dass seine Kuh von ihrer Weide auf die Gleise gelangen kann? Wie grenzt man den rechtlich "höhere Gewalt" ab?

kamil, 12. Sep 07
Also ich habe mich mal erkundigt und mein Kollege Wiki würde mir wohl recht geben. Von äußerster Sorgfalt wird dort gesprochen. Durch eine Abgrenzung der Gleise, wäre es zu diesem Unglück erst garnicht gekommen.